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Erbärmliche Kreaturen lösen neue Hass-Welle aus

 

 

Berliner Morgenpost, 12.8.07, online: „Die Untersuchungen nach den Schüssen von Neukölln am frühen Donnerstag, die einen 22 Jahre alten mutmaßlichen Räuber tödlich verletzt haben, sind in vollem Gange. Ein abschließendes Ergebnis ist in den nächsten Tagen jedoch nicht zu erwarten… Die beiden Zivilfahnder des Polizeiabschnitts 55 mussten blitzschnell entscheiden. Bei der Verfolgung des bewaffneten Räubers in der Neuköllner Niemetzstraße zielte der Verfolgte plötzlich mit einer Schusswaffe auf die erfahrenen Beamten. Dass es sich dabei um eine Gaspistole handelte, die zudem einer scharfen Waffe täuschend ähnlich sieht, war nicht erkennbar. Derart bedroht, gab vermutlich einer der beiden Polizisten - noch ist unklar, ob Alexander H. oder Björn H. - zwei Schüsse mit einer Dienstwaffe ab. Mit tödlichen Folgen für den 22 Jahre alten Sebastian H., der aus Temnitztal in der brandenburgischen Ostprignitz stammt. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte, wie berichtet, kurz zuvor in offenbar angetrunkenem Zustand in der Saalestraße einem 21-jährigen Touristen mit vorgehaltener Pistole die Geldbörse und einen Schlüsselbund geraubt… Polizeivizepräsident Gerd Neubeck hatte später mitgeteilt, er gehe nach dem vorläufigen Ermittlungsstand von einer Notwehrsituation des Schützen aus. Bodo Pfalzgraf, Berliner Landeschef der deutschen Polizeigesellschaft, äußerte sich ähnlich: "Die Zivilbeamten haben nach ersten Erkenntnissen rechtmäßig gehandelt."

 

Frage: Hatten sie einen „Schießbefehl“? Und: Wie viele Tote gibt es jährlich in Deutschland, die auf ähnliche Weise erschossen werden? Und: Wie viele Politiker ergreifen lautstark das Wort, um dem offenbar kriminellen ehemaligen Bundeswehrsoldaten im Nachhinein zu würdigen? ABSURDE FRAGE! Durchaus!

 

Fast so absurd, wie das neuerliche heuchlerische Geschrei um den von der Meinungsmafia geradezu herbeigesehnten „Schießbefehl“ aus DDR-Zeit. Da gab es die Schauprozesse gegen Honecker, gegen Mielke, gegen Krenz. Nirgends ein juristischer Beleg für den „Schießbefehl“. Aber er wird gebraucht. Er wird dringend gebraucht, um der neuen „Linken“ den Wind aus den Segeln nehmen zu können. Also tischt die Frau Birthler, die Herrin der Akten, ein vergilbtes Papier erneut auf, das schon vor zehn Jahren nicht ausreichte, juristische Konsequenzen auszulösen. Aber die Meinungsmafia der Bundesrepublik hat Futter.

 

Selbst in der „Süddeutschen Zeitung“ (12.8.07, online) liest sich das so:  „In der Bild-Zeitung stellte Krenz die am Wochenende bekanntgewordenen entsprechenden Stasi-Dokumente der Birthler-Behörde in Frage: "Es hat einen Tötungsbefehl, oder wie Sie es nennen "Schießbefehl", nicht gegeben. Das weiß ich nicht aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben. So ein Befehl hätte den Gesetzen der DDR auch widersprochen", sagte er.

 

Aus Sicht der Stasi-Unterlagenbehörde hingegen belegen die Dokumente die Notwendigkeit der weiteren Aufarbeitung jener Zeit. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung", sagte die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

 

Auch der Bürgerrechtler und letzte DDR-Verteidigungsminister Rainer Eppelmann (CDU) meinte, der Fund müsse Anlass sein, "die umbenannte SED nach ihrem Schuldeingeständnis zu fragen". Der Fund sei überraschend. "Dass das Grenzregime grausam und faschistoid war, das war bekannt", sagte Eppelmann der Mitteldeutschen Zeitung.

 

Der bedingungslose Schießbefehl war überraschend in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde entdeckt worden. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte Birthler. Das Dokument zeuge von großer Brutalität. Das Dokument habe einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren, das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten befohlen, selbst wenn diese Frauen und Kinder mitnahmen, erläuterte Andreas Schulze, Sprecher der Stasi-Unterlagenbehörde. Er warnte davor, aus dem nun aufgefunden Dokument auf das gesamte Grenzregime der DDR zu ziehen. "Dieser Befehl galt nicht für alle Grenzsoldaten der DDR, sondern ausschließlich für ein Sondereinsatzkommando der Stasi." Diese Sondereinheit der Hauptabteilung I war beauftragt, mutmaßliche Deserteure bei der NVA und in den Grenztruppen aufzuspüren und an der Flucht zu hindern. In diesem Fall sollte sofort geschossen werden, auch auf Frauen und Kinder. Gewöhnliche Grenzsoldaten hingegen waren angewiesen, Republikflüchtlinge erst laut anzurufen und mit Warnschüssen oder auch Hunden zu stoppen. Nur im Notfall sollte geschossen werden.

 

Anders als zunächst angenommen, ist es auch nicht das erste Mal, dass ein derartiges Dokument ans Licht kommt. Schon 1997 zitierte der Historiker Matthias Judt in einer Dokumentensammlung ein in Inhalt und Form sehr ähnliches Dokument, sagte Behördensprecher Schulze. "Diese uneingeschränkte Brutalität und Menschenverachtung dürfte der breiten Öffentlichkeit nicht so bekannt sein, aber in der Forschung ist ein derartiger Befehl schon früher aufgetaucht." Auch in der Behörde sei dies zunächst nicht bekannt gewesen. Man gehe nun davon aus, dass es sich bei dem Dokument um ein Hinweisblatt handle, das jedem Mitglied des Stasi-Sondereinsatzkommandos als eine Art Merkblatt übergeben wurde. Inwieweit der rücksichtslose Schießbefehl auch in die Tat umgesetzt wurde, müsse nun die Forschung klären.

 

Juristische Folgen, etwa ein erneutes Aufrollen von Mauerschützenprozessen, hält der Behördensprecher für unwahrscheinlich. Dazu müsste erst nachgewiesen werden, dass es dadurch nachweislich zu Todesfällen kam, sagte er. Dies ist bisher nicht der Fall. "Es war ein Spezialbefehl für ein Spezialkommando." Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte-Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgefordert, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen. Der Befehl sei eine Lizenz zum Töten, sagte er. Der Auftrag, ohne zu zögern auch auf Frauen und Kinder zu schießen, könne als Anstiftung zum Mord oder Totschlag gewertet werden, eventuell sogar als unmittelbare Tatbeteiligung.

 

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Zeitung B.Z. am Sonntag, „der Fund des Schießbefehls demonstriert in erschreckender Weise wie menschenverachtend dieses System war“. Am Vorabend des 46. Jahrestages der Mauerbaus am 13. August 1961 sei es ein Denkzettel für all diejenigen, die die Grausamkeit des SED-Regimes gerne in den Geschichtsschubladen verschwinden lassen möchten. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wertete das Dokument in MDR-Aktuell ebenfalls als Beleg dafür, „dass die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei“. Es fänden sich immer neue Erkenntnisse. „Zum zweiten macht es deutlich, wie verbrecherisch die Stasi letztlich gearbeitet hat, dass es also wirklich darum ging, Menschen zu vernichten, Menschen unter Druck zu setzen. Und dieser Befehl macht deutlich, dass auch keine Gruppe ausgenommen war. Selbst Kinder und Frauen waren inbegriffen.“

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist der Beleg für den Schießbefehl wohl schon seit Jahren bekannt. Die Textpassage, ohne Zögern auch auf Kinder und Frauen zu schießen, sei wörtlich bereits 1997 in einem Dokumentenband zur DDR-Geschichte veröffentlicht worden. Der entsprechende Schießbefehl sei in einem „archivierten IM-Vorgang“ gefunden worden und trage die Signatur „BStU, ZA , AIM, 713/76, Bl. 2f.“, hieß es weiter.“

 

Wer in der Bundesrepublik Deutschland sind die Damen und Herren, die es für nötig halten, rund zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch des zweiten deutschen Staates solch eine neue Hass-Welle auszulösen?  Sitzen sie etwa in der Regierung? Sind es die Medien-Intendanten? Ist es ein Geheimdienst? Fest steht nur eins: Es sind erbärmliche Kreaturen!